ABFINDUNGSRECHNER
Abfindungshöhe und Netto-Abfindung berechnen
ABFINDUNGSHÖHE
In einer Vielzahl von Fällen orientiert sich die Abfindungshöhe an § 1a KschG (sog. Regelabfindung). Mit unserem Rechner können Sie diesen Betrag schnell und einfach herausfinden.
Wichtig: Jeder Fall ist besonders. Wir bewerten Ihr Prozessrisiko und prüfen für Sie, welche Abfindung angemessen und realistisch ist.
Kontaktieren Sie uns per Formular oder telefonisch:
NETTO-ABFINDUNG
Abfindungen sind seit dem 1. Januar 2006 voll lohnsteuerpflichtige außerordentliche Einkünfte gemäß § 24 Nr. 1a EStG, aber in der Regel sozialversicherungsfrei.
Die durch die Abfindung entstehende Steuerlast wird durch die sog. Fünftelregelung gemindert; hiernach wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Einkommensteuer ohne die Abfindung und der Einkommensteuer mit einem Fünftel der Abfindung berechnet und mit fünf multipliziert.
Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss die Fünftelregelung anwenden, wenn sich dadurch für Sie ein steuerlicher Vorteil ergibt. Prüfen Sie deshalb Ihre Lohnabrechnung. Etwaige Fehler Ihres Arbeitgebers bei der Abrechnung der Abfindung können Sie über Ihre Einkommensteuererklärung korrigieren.
Klingt kompliziert? Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sich einen ersten Eindruck über die Höhe der Netto-Abfindung verschaffen.
Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen vor. Meist ist er das Ergebnis von Verhandlungen.
Auch wegen der Komplexität des Arbeitsrechts empfiehlt sich professioneller Beistand. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gern. Profitieren Sie von unserem juristischen Know-How, unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick – gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine erfolgversprechende Strategie.
WIR HELFEN IHNEN!
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