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KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE
Informationen über Fristen und den Ablauf einer Klage
Ob eine Kündigung gerechtfertigt und wirksam ist, beurteilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig sehr unterschiedlich. Wenn Sie mit Ihrer Kündigung nicht einverstanden sind, sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen und eine Klage einreichen bzw. deren Erfolgsaussichten prüfen lassen.
Hier finden Sie Informationen über die Fristen und den Ablauf einer Kündigungsschutzklage.
Fristen bei einer Kündigungsschutzklage
Sie müssen Ihre Klage innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen! Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Auch aus einer eigentlich unwirksamen wird dann eine rechtsgültige Kündigung.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Bei Zustellung per Post gilt der Zeitpunkt des Einwurfs in Ihren Briefkasten. Ihre Klagefrist endet am entsprechenden Datum um 24 Uhr. Fällt der Termin auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag.
Ihre Kündigungsschutzklage kann nachträglich zugelassen werden, wenn schwerwiegende Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind, z.B. eine Krankheit. Hier gilt eine weitere Frist: Sie haben nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes 2 Wochen Zeit für Ihre Klage.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage mit Schulz & Partner
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