Das sollten Arbeitnehmer über die Kündigungsschutzklage wissen

Viele Arbeitnehmer erhalten ihre Kündigung, doch nicht immer ist sie berechtigt. Möchten Sie, dass Ihr Arbeitgeber Sie wieder einstellt, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten, damit die ungerechtfertigte Kündigung nicht plötzlich wirksam wird, beispielsweise gewisse Fristen. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie als Arbeitnehmer über die Kündigungsschutzklage wissen sollten.

Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung

Im Arbeitsleben herrscht nicht immer Harmonie. Vor allem bei einer unberechtigten Kündigung birgt sie sehr großes Konfliktpotenzial. Die Gründe sind vielfältig: Streit mit Kollegen oder dem Vorgesetzten, eigenes Fehlverhalten, das Ihnen vielleicht vorgeworfen wird oder eine geplante Betriebsschließung, dies sind nur einige Beispiele, in denen Sie sich eventuell einer Kündigung ausgesetzt sehen.

Schnell werden Sie sich fragen, was Sie nun zu tun haben. Sie können eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, falls Sie die Kündigung als nicht berechtigt ansehen. Aufgrund des gesetzlich bestehenden Kündigungsschutzes sind die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers rechtlich eingeschränkt. Eine Kündigung ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gültig, die im Gesetz festgehalten sind.

Kündigungsschutz hat in Deutschland ein große Bedeutung

Durch eine Kündigungsschutzklage soll vor dem Arbeitsgericht der Erhalt des Arbeitsplatzes erzielt werden. Es prüft die Wirksamkeit der Kündigung. Die Hürden liegen beim Gericht sehr hoch: Kaum eine Firma kann sich sicher sein, dass die Entlassung tatsächlich anerkannt wird.

Arbeitgeber versuchen oftmals, sie mit einer Abfindung durchzusetzen. Was viele nicht wissen: Dies geschieht häufig nur, da sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Das sollten Sie nicht stillschweigend akzeptieren, sondern beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Zweifel können beispielsweise begründet sein, wenn die Kündigungsfrist vom Unternehmen nicht eingehalten oder die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde. Sozialauswahl bedeutet: Die Arbeitnehmer, die am meisten auf den Arbeitsplatz angewiesen sind, dürfen erst als letzte Mitarbeiter entlassen werden.

Vielleicht wurden auch vorher keine Abmahnungen aufgrund wiederholten Fehlverhaltens ausgesprochen. Zu den möglichen Unwirksamkeitsgründen können zudem etwaige tarifliche Kündigungsverbote gehören. Bestimmte Arbeitnehmer verfügen über einen besonderen Kündigungsschutz, beispielsweise:

  • Angehörige des Betriebsrats
  • Schwangere
  • Schwerbehinderte

Arbeitnehmer erkennen die Unzulänglichkeiten der Kündigung aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts oftmals nur bedingt. Sie sollten daher eine professionelle Beratung in Erwägung ziehen, um zu prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder lieber eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden sollte.

Außergerichtlich lassen sich Kündigungsstreitigkeiten laut Erfahrung fast nie beilegen. Selbst, wenn es bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bleibt, können sich beide Parteien vor Gericht oftmals auf eine Abfindungszahlung einigen. Sie können diese auch außerhalb der Kündigungsschutzklage aushandeln (lassen).

Wichtige Grundregeln rund um den Kündigungsschutz

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, darf Arbeitnehmern nicht einfach gekündigt werden. Es müssen gewisse Voraussetzungen und Gründe vorliegen, die er in einem Streitfall vor dem Arbeitsgericht beweisen muss. Gelingt ihm dies nicht, verliert der Arbeitgeber den Prozess und muss den Arbeitnehmer auf seiner bisherigen Position weiterbeschäftigen.

Es gibt verschiedene Kategorien, aus welchen die Kündigungsgründe stammen können:

  • Betriebsbedingte Kündigung, wenn der Arbeitsplatz wegfällt
  • Personenbedingte Kündigung, aufgrund längerer Krankheit
  • Verhaltensbedingte Kündigung, unter anderem wegen eines Pflichtverstoßes
  • Außerordentliche Kündigung, bei besonders schweren Pflichtverstößen wie Diebstahl

Bei Letzterem kann der Arbeitgeber fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das Unternehmen muss jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage nach der Kenntnisnahme der Gründe kündigen. Dieses Beispiel zeigt, dass es in vielen Fällen Sinn macht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Das Kündigungsschutzgesetz findet erst Anwendung, wenn Sie länger als ein halbes Jahr für das Unternehmen gearbeitet haben und es mehr als zehn Mitarbeiter gibt. In einem Kleinbetrieb ist eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen.

Kündigung einfach zu akzeptieren geht mit Risiken einher

Der Arbeitgeber ist übrigens nicht dazu verpflichtet, Arbeitnehmer über die Regularien der Kündigungsschutzklage zu informieren. Sie sind dafür selbst verantwortlich und müssen allein darüber entscheiden, ob sie die Richtigkeit der Kündigung prüfen lassen möchten.

Einige Arbeitsagenturen haben Arbeitnehmern sogar das Arbeitslosengeld vorübergehend zum Teil gekürzt oder gänzlich gesperrt, da sie keine Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Die Begründung: Sie haben an der Entlassung „mitgewirkt“.

Welche Fristen gibt es bei einer Kündigungsschutzklage?

Beachten Sie: Nach dem schriftlichen Eingang der Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer laut § 4 KSchG drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage einzureichen. Wurde diese Frist überschritten, haben Sie keine Möglichkeit mehr für einen Rechtsanspruch. Dies gilt auch, wenn Sie bei der Zustellung beispielsweise im Urlaub oder Krankenhaus waren. Handeln Sie daher schnellstmöglich.

Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage kann unter bestimmten Umständen erreicht werden, beispielsweise wenn Sie nachweislich trotz aller Bemühungen nicht in der Lage waren, die Kündigungsschutzklage einzureichen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit abdeckt, müssen Sie sich nicht einmal Gedanken über die Kosten machen.

Oft besteht zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten nicht komplett alleine zahlen.

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