Endet ein Arbeitsverhältnis, wird sehr häufig um die Zahlung einer Abfindung gerungen. Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass die Abfindung in Deutschland sogar gesetzlich festgesetzt sei. Das ist ein Irrtum, der sich schnell rächen kann. Denn rechtlich geregelt ist die Abfindung in Deutschland nicht. Allerdings zahlen die meisten Unternehmen sie dennoch. Wir erklären warum und zeigen Ihnen, wie Sie die höchstmögliche Abfindung für sich herausschlagen können.
Zwei unterschiedliche Szenarien
Auch wenn die Abfindung nicht gesetzlich geregelt ist, zahlen die meisten Unternehmen dennoch Abfindungen. Einzig aus dem Grund, mit der Abfindung eine Kündigungsschutzklage zu umgehen und somit im schlimmsten Fall den Mitarbeiter weiterhin beschäftigen zu müssen.
Und da eine erstaunliche Anzahl der Kündigungen in Deutschland angreifbar ist, kommt es für viele Unternehmen günstiger, den Mitarbeiter durch eine Zahlung abzufinden und sich somit den Ärger und den Aufwand einer solchen Klage zu ersparen. Ist die Kündigung allerdings absolut gerechtfertigt und nicht angreifbar, dürfen Sie nicht mit einer Abfindung rechnen.
Die durchschnittliche Höhe der Abfindungen in Deutschland
Die Höhe der möglichen Abfindung ist nicht rechtlich festgelegt. Es hat sich in Deutschland allerdings eine Faustformel zur Bemessung der Abfindung etabliert, an welcher Sie sich orientieren können. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Regelabfindung.
In dieser wird mit einem halben Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr kalkuliert. Die wirkliche Höhe der Abfindung ist allerdings oftmals Verhandlungssache. Sie kann die Regelabfindung auch deutlich über- und unterschreiten.
Ein Blick in das europäische Ausland
Abfindungen sind in einigen europäischen Ländern ganz anders geregelt. Betrachten wir einige Beispiele:
- Italien: Bei jedem Ende eines Arbeitsverhältnisses ist eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe liegt bei rund einem Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung plus Inflationsausgleich.
- Schweden: Abfindungen sind sehr selten. In Schweden können auch Mitarbeiter zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitgeber verpflichtet werden.
- Frankreich: Aktuell in der Schwebe. Bisher rund doppelt so hohe Abfindung wie in Deutschland. In Zukunft werden die maximalen Abfindungen gedeckelt, dafür wird auch ein Minimum bei der Zahlung der Abfindung gesetzlich festgeschrieben.
Freiwillige Zahlung der Abfindung: Das können Sie tun
Ist Ihr Arbeitgeber bereit, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, wenn Sie im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, sollten Sie genau überlegen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist. Liegt diese sehr nahe oder sogar oberhalb der Regelabfindung, welche wir bereits oben definiert haben, können Sie diesem Ergebnis in der Regel bedenkenlos zustimmen.
Versucht der Arbeitgeber allerdings die Regelabfindung zu stark zu unterwandern oder Ihnen eine viel zu niedrige Abfindung anzubieten, hängt viel von der gewählten Kommunikationsstrategie ab, ob Sie einen höheren Betrag bei der Abfindung erreichen können. In diesem Fall können wir nur dazu raten, sich fachliche Unterstützung zu holen. Denn ein Fachanwalt kann nicht nur die Chancen auf eine höhere Abfindung deutlich besser ausloten, sondern Ihnen auch bei der Verhandlung der Abfindung mit seiner Erfahrung und seiner Expertise unter die Arme greifen.
Keine Abfindung angeboten – jetzt ist wichtig zu handeln
Es gibt durchaus Fälle, in denen Arbeitgeber keine oder nur eine sehr geringe Abfindung zahlen möchten. Der richtige und effektive Weg zu einer höheren Abfindung würde in diesen Fällen über eine Kündigungsschutzklage führen. Wichtig: Für eine solche Klage haben Sie nur drei Wochen Zeit! Sie sollten sich bei diesem komplexen Thema auf jeden Fall von einem Fachanwalt beraten lassen.
Die Aussichten auf Erfolg hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Steht von Anfang an fest, dass die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, stehen die Chancen für eine hohe Abfindung sehr gut. Doch nur selten sind diese Chancen von einem Laien so einfach zu beziffern.
Wir beraten Sie gern und prüfen die Chancen einer solchen Klage. Zudem übernehmen wir für Sie auch die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und können aufgrund unserer Erfahrung häufig einen höheren Abfindungsbetrag aushandeln.